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Das können Mieter von der Steuer absetzen

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Title Das können Mieter von der Steuer absetzen
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Das können Mieter von der Steuer absetzen Steuertipps Abgabe der Steuererklärung Auslandssemester Nebenjob Steuer-Lexikon Steuerbescheid Steuerwissen Studium Login Kostenlos Registrieren Login Steuertipps Login Konto erstellen Miete und Nebenkosten von der Steuer absetzen Studenten können viele Kosten für ihre Wohnung am Studienort steuerlich geltend machen. Studenten können viele Wohnkosten steuerlich geltend machen Das Wohnen wird gerade in beliebten Studentenstädten immer teurer. Rund 3.600 Euro müssen Studierende im Durchschnitt pro Jahr an Mietkosten stemmen. Auch die Ausgaben für Nebenkosten wie Strom, Heizung oder Wasser (die "zweite Miete") klettern vielerorts nach oben. Einige Wohnkosten können Studenten aber zum Glück von der Steuer absetzen oder als Verluste vom Finanzamt feststellen lassen. Auf diese Weise gibt's nicht selten pro Jahr meherer Hundert bis mehrere Tausend Euro vom Staat zurück. Es spielt keine Rolle, in welcher Form Studenten zur Miete am Studienort wohnen: Ob Single-Wohnung, Wohnung mit Freundin oder Freund, Zimmer in WG oder Studentenwohnheim - per Steuererklärung können diverse Aufwendungen zum Unterhalt einer Unterkunft geltend gemacht werden. Insbesondere im Fall einer doppelten Haushaltsführung lassen sich viele Ausgaben vom Staat zurückholen. Darunter etwa Fahrtkosten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände für den zweiten Haushalt. Jetzt kostenlos registrieren und das Steuer-Tool ausprobieren. Das können Mieter von der Steuer absetzen Handwerker An Reparatur- und Renovierungsarbeiten, die nicht der Vermieter bezahlt, beteiligt sich der Staat mit 20 Prozent. Maximal können pro Jahr Handwerkerleistungen bis 6.000€ beim Finanzamt eingereicht und damit bis zu 1.200€ zurückgeholt werden. Putzhilfe Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Wohnung putzen, Rasen mähen oder Schnee schippen können zu 20 Prozent abgesetzt werden, wenn die Arbeiten von einem Dienstleister verrichtet werden. Maximal gibt's hier 4.000€ im Jahr vom Staat zurück. Umzug Bei einem Umzug sind Transportkosten, Reisekosten für die Wohnungssuche oder doppelte Mietzahlungen absetzbar. Es können entweder Rechnungen eingereicht oder einfach die Umzugspauschale von 730€ genutzt werden. Arbeitszimmer Wer einen abgetrennten Bereich der Wohnung nahezu ausschließlich als Arbeitszimmer für das Studium oder einen Nebenjob nutzt, kann Ausgaben für Miete, Heizung und Strom anteilig an den Gesamtkosten der Wohnung als Werbungskosten geltend machen. Telefon & Internet An den Kosten für den Telefon- und Internetanschluss beteiligt sich der Staat. Hier gibt es pro Monat eine Pauschale von 20€. Damit können bis zu 240€ im Jahr ohne Rechnungen oder andere Nachweise geltend gemacht werden. Doppelter Haushalt Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, können Miete und viele weitere Kosten komplett von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist der Fall, wenn z.B. am Studienort nur eine Zweitwohnung unterhalten wird und der Erstwohnsitz am Heimatort liegt. Welche Belege brauche ich zum Absetzen der Wohnkosten? Handwerkerrechnungen können nur dann abgesetzt werden, wenn sie dem Erhalt oder der Renovierung dienen, es darf nichts Neues geschaffen werden. Der Rechnungsbetrag sollte überwiesen werden, dann reichen Kontoauszug & Rechnung als Nachweis. Barzahlungen werden meist nicht anerkannt. Auch wer haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen will, sollte entsprechende Rechnungen per Überweisung begleichen und kann dann per Kontoauszug & Rechnung die Aufwendungen nachweisen. Barzahlungen werden meist nicht anerkannt. Die Kosten für einen Umzug können entweder durch Vorlage von Rechnungen (für Umzugsunternehmen, Übernachtungskosten, Maklergebühren etc.) nachgewiesen werden. Alternativ kann grundsätzlich auch die Umzugskostenpauschale (seit 2015 730€) beansprucht werden, hier reicht der Nachweis durch die neue Meldebescheinigung. Wer ein Arbeitszimmer geltend machen will, muss nachweisen können, dass es sich dabei um einen abgetrennten Bereich handelt. Dies kann z.B. durch Vorlage einer aussagekräftigen Fotografie erfolgen. Für Telefon- und Internetkosten kann die Pauschale von 20 Euro pro Monat genutzt werden, hierfür sind keine Nachweise erforderlich. Damit eine doppelte Haushaltsführung anerkannt wird, müssen eine Reihe von Kriterien erfüllt werden. Mehr Informationen dazu gibt es hier. Wir sind in 2014 beide aus Stuttgart in eine gemeinsame Wohnung nach München gezogen. Es gab vieles zu renovieren und nicht alles konnten wir selbst erledigen. Die Kosten für die Handwerker konnten wir zum Glück mit gut 1.000 Euro von der Steuer absetzen. Durch die Umzugspauschale gab's dann nochmal je gut 700 Euro für jeden von uns. Eine schöne Entschädigung für den ganzen Umzugsstress. Emma T. & Luisa K. (Uni München) Jetzt kostenlos registrieren und das Steuer-Tool ausprobieren. 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