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Was sind Werbungskosten? - StudentenSteuererklärung.de
studentensteuererklaerung.deAlle studienbedingten Ausgaben zählen zu den Werbungskosten. Du kannst Werbungskosten komplett von der Steuer absetzen ➔ StudentenSteuererklärung.de
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SEO Keywords (Two Word)
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Keyword | Occurrence | Density | Possible Spam |
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Was sind Werbungskosten? - StudentenSteuererklärung.de Steuertipps Abgabe der Steuererklärung Auslandssemester Nebenjob Steuer-Lexikon Steuerbescheid Steuerwissen Studium Login Kostenlos Registrieren Login Steuertipps Login Konto erstellen Was sind Werbungskosten? Alle Ausgaben für das Studium zählen zu den Werbungskosten. Werbungskosten mindern die Steuerlast oder führen zu einem Verlustvortrag. Werbungskosten kannst du voll steuerlich geltend machen Zu den Werbungskosten gehören all jene Ausgaben, die aufgebracht werden müssen, um einer Arbeit nachgehen zu können oder eine Ausbildung bzw. ein Studium zu absolvieren. Hierzu gehören etwa Fahrten zum Nebenjob, zur Universität oder zur Bibliothek. Zunächst belasten diese Ausgaben zwar das eigene Konto, allerdings können Werbungskosten komplett steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Studenten moreover jährlich ihre Werbungsausgaben (Studienkosten plus ggf. Ausgaben für einen Job etc.) dem Finanzamt per Steuererklärung mitteilen, dürfen sie mit einer ordentlichen Steuererstattung rechnen. Wird noch kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, können Werbungskosten natürlich auch als Verlust vorgetragen werden. Eine steuerliche Verrechnung erfolgt dann entsprechend nach Berufseinstieg. Typische Werbungskosten für Studenten Studiengebühren Studiengebühren oder Semesterbeiträge sind voll absetzbar. Als Nachweis genügt eine Bestätigung über die Bezahlung der Beiträge. Fachliteratur Bücher und Fachmagazine können bei Vorlage von Rechnungen in voller Höhe oder ohne Belege pauschal mit 80 Euro abgesetzt werden. Arbeitsmittel Ordner, Taschenrechner und Co. können bei Vorlage von Rechnungen komplett oder ohne Belege einfach pauschal mit 110 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Fahrten Fahrten von der Wohnung zur Uni, Bibliothek oder zum Nebenjob können voll oder pauschal mit 30 Cent pro Kilometer einfacher Fahrt abgesetzt werden. Jetzt kostenlos registrieren Weitere Werbungskosten im Überblick Im Prinzip können alle Ausgaben, die zum Zwecke einer Ausbildung bzw. eines Studiums getätigt werden, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Es lohnt sich daher, Rechnungen oder andere Belege zu sammeln. In vielen Fällen können aber auch einfach Pauschalbeträge in Anspruch genommen werden. Nachfolgend einige weitere Werbungskosten, die bei vielen Studenten anfallen: Studienfahrten/Exkursionen Auslandssemester (mehr Infos hier) Praktika Umzüge (pauschal 730 Euro) Sprachkurse Drucken/Binden von Abschlussarbeiten Bewerbungsunterlagen (8,50 Euro, Online-Bewerbung 2,50 Euro) Telefon & Internet (20 Euro pro Monat) Kontoführung (16 Euro im Jahr) Doppelte Haushaltsführung/Zweitwohnung (mehr Infos hier) Berufshaftpflichtversicherung Berufskleidung Verpflegungskosten (24 Euro pro Tag Praktikum, Studienfahrt etc.) Ich studiere Chemie in Erlangen und habe für 2015 das erste Mal eine Steuererklärung gemacht. Ich war überrascht, wie viele Werbungskosten ich als Verlust angeben konnte. Durch Fahrten zu Vorlesungen, ins Labor und zum Job kam schon eine ordentliche Summe zusammen. Für die acht Wochen Praktikum in den Semesterferien gab's nochmal über 1.000 Euro an Verpflegungspauschale dazu. Zusammen mit den von StudentenSteuererklärung.de im Tool vorgeschlagenen Werbungskosten habe ich einen Verlustvortrag von mehr als 4.600 Euro in nur einem Jahr dem Finanzamt melden können. Salih K. (Uni Erlangen) Jetzt Steuererklärung starten Unterschied Werbungskosten & Sonderausgaben Zu den Sonderausgaben gehören alle Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und die damit nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Laut unserem Steuerrecht zählt ein Erststudium (z.B. Bachelor) - warum auch immer!? - zur privaten Lebensführung und die Studienkosten können damit eigentlich nur als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Studienkosten für ein Zweitstudium (z.B. Master) hingegen fallen in die Kategorie Werbungskosten. Was sind die Nachteile von Sonderausgaben? Im Vergleich zu den Werbungskosten bringen Sonderausgaben für Studenten eine ganze Reihe von Nachteilen mit sich. So können Sonderausgaben nur in dem Jahr, in dem sie tatsächlich anfallen, von der Steuer abgesetzt werden. Ein Verlustvortrag ist bei Sonderausgaben nicht möglich. Den meisten Studenten bringt diese Regelung deshalb nichts, da sie weniger als den Steuerfreibetrag (9.000 Euro in 2018) verdienen, dadurch keine Steuern zahlen und somit auch keine Sonderausgaben absetzen können. Zudem können Studenten im Erststudium pro Jahr nur 6.000 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Studienkosten die darüber hinaus gehen, können überhaupt nicht zurückgeholt werden. Bachelorstudenten können ihre Studienkosten eigentlich nur als Sonderausgaben absetzen. Sonderausgaben können nur in dem Jahr des Entstehens geltend gemacht werden. Ein Verlustvortrag wie bei Werbungskosten ist nicht möglich. Um Sonderausgaben absetzen zu können, müssen moreover bereits Steuern gezahlt werden. Studienkosten können nur bis maximal 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Warum auch Bachelorstudenten ihre Studienkosten als Werbungskosten angeben können Dass Studenten im Master ihre Studienkosten komplett als Werbungskosten steuerlich geltend und dadurch auch einen Verlustvortrag machen können, Studenten im Bachelor aber nicht, ist ungerecht! Zum Glück sieht der Bundesfinanzhof (BFH) die steuerliche Ungleichbehandlung von Studenten im Erst- und Zweitstudium als verfassungswidrig an und hat deshalb bereits in 2014 entsprechendes Gesetz gekippt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als höchste Instanz die Frage klären, ob zukünftig auch Bachelorstudenten ihre Studienkosten als Werbungskosten deklarieren können. Die Chancen für Studenten stehen sehr gut. Rechtsexperten gehen davon aus, dass das BVerfG der Entscheidung des BFH folgen wird. Ein endgültiges Urteil fällt nach Informationen von StudentenSteuererklärung aber voraussichtlich frühestens Anfang 2017. Bis dahin empfehlen wir allen Bachelorstudenten, ihre Studienkosten grundsätzlich als Werbungskosten anzugeben. Sollte das Finanzamt dies nicht akzeptieren, dann lohnt es sich, Einspruch einzulegen. Dass Bachelorstudenten ihre Studienkosten nicht als Werbungskosten absetzen können, ist laut BFH verfassungswidrig. Die Chancen stehen gut, dass das BVerfG die aktuellen rechtlichen Regelungen zugunsten der Studenten kippt. Mit Verweis auf die aktuell beim BVerfG anhängigen Verfahren, können Bachelorstudenten heute schon ihre Kosten als Werbungskosten ansetzen. Wird dies vom Finanzamt nicht akzeptiert, lohnt sich ein Einpsruch. (Mehr Infos zum Einspruch und ein Muster-Einspruchsformular findest du hier.) Ich studiere im 4. Semester Bachelor BWL. Als ich meine Steuererklärung für 2014 abgegeben habe, kam ein paar Wochen später die Antwort vom Finanzamt, dass bei mir kein Verlustvortrag möglich sei, da ich mich noch in der Erstausbildung befinde. Ich habe dann den Muster-Einspruch von StudentenSteuererklärung.de ans Finanzamt geschickt. Das hat gewirkt! Mein Steuerbescheid wurde geändert und ich konnte Werbungskosten als Verluste geltend machen. Jannis F. (Uni Hamburg) Jetzt kostenlos registrieren Unternehmen Steuererklärung für Arbeitnehmer Preise und Bezahlung Über uns Presse Erfahrungen Sicherheit Impressum Datenschutz AGB Steuererklärung Steuererstattung Steuererklärung 2017 online Steuererklärung 2016 online Steuererklärung 2015 online Steuererklärung 2014 online Steuererklärung 2013 online Steuererklärung 2012 online Steuerformulare ELSTER Steuerklassen Steuernummer und Steuer-Id Informationen Verlustvortrag Werbungskosten Sonderausgaben Auslandssemester Verpflegungsmehraufwand Miete und Nebenkosten Doppelte Haushaltsführung BAFöG Versicherungen Hilfe & Support Kontakt [email protected] © 2015-2018 studentensteuererklaerung.de Wir haben unsere Datenschutzerklärung aktualisiert und erweitert welche Rechte und Auswahloptionen du hast und wie wir deinen Daten verarbeiten. Bitte bestätige, dass du diese gelesen hast und zustimmst.