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Was sind Sonderausgaben? | StudentenSteuererklärung.de

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Sonderausgaben können wie Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Sonderausgaben haben aber Nachteile. ➔ StudentenSteuererklärung.de
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Was sind Sonderausgaben? | StudentenSteuererklärung.de Steuertipps Abgabe der Steuererklärung Auslandssemester Nebenjob Steuer-Lexikon Steuerbescheid Steuerwissen Studium Login Kostenlos Registrieren Login Steuertipps Login Konto erstellen Was sind Sonderausgaben? Zu den Sonderausgaben zählen v.a. private Kosten, die von der Steuer abgesetzt werden können. Auch die Kosten für eine Erstausbildung zählen zu den Sonderausgaben - eigentlich ... So können Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden Zu den Sonderausgaben gehören alle Kosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hierunter fallen insbesondere Beiträge zu Versicherungen, gezahlte Kirchensteuer und Spenden oder Mitgliedsbeiträge. Auch die Kosten für eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium zählen - warum auch immer - zur privaten Lebensführung und damit zu den Sonderausgaben. Sonderausgaben sind nicht immer in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Während zum Beispiel die Kirchensteuer komplett geltend gemacht werden kann, können Studienkosten nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 6.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Zudem können Sonderausgaben immer nur in dem Jahr ihres Entstehens steuerlich verrechnet werden. Ein Verlustvortrag wie bei Werbungskosten ist damit nicht möglich. Für Studenten bringen Sonderausgaben im Grunde nur dann steuerliche Vorteile mit sich, wenn bereits verdient wird und Steuern gezahlt werden. Wer eine Erstaubildung (z.B. Bachelor) macht und seine Studienkosten als Sonderaugaben absetzen will, muss hierfür moreover mehr als den Grundfreibetrag von 9.000 Euro (in 2018) verdienen. Wird weniger Einkommen erzielt, haben Bachelor-Studenten nach aktueller Rechtslage eigentlich keine Möglichkeit, ihre Ausbildungskosten vom Staat zurückzuholen. Laufende Gerichtsverfahren bieten aber eine gewinnbringende Lösung (siehe weiter unten). Hier kostenlos registrieren und Steuererklärung erstellen. Welche Kosten gehören zu den Sonderausgaben? Versicherungen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung zählen ebenso zu den Sonderausgaben wie Beiträge zur Rentenversicherung oder zur Lebensversicherung. Kirchensteuer Wer kirchensteuerpflichtig ist, kann seine Beiträge in voller Höhe von der Steuer absetzen. Die gezahlte Kirchensteuer wird z.B. auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Spenden Spenden für anerkannte Hilfsorganisationen, Tierheime, Kindergärten, Schulen etc. können ebenso wie Mitgliedsbeiträge in Vereinen von der Steuer abgesetzt werden. Studienkosten Wer ein Studium als Erstausbildung absolviert, kann die Studienkosten als Sonderausgaben absetzen. Es empfiehlt sich aber, stattdessen Werbungskosten geltend zu machen. Unterschiede Sonderausgaben und Werbungskosten Sonderausgaben haben im Vergleich zu Werbungskosten einige Nachteile für Studenten. Da Sonderausgaben immer nur im Jahr ihres Entstehens von der Steuer abgesetzt werden können und kein Verlustvortrag möglich ist, können viele Studenten überhaupt keine Sonderausgaben geltend machen, da sie noch keine Steuern zahlen. Außerdem können für ein Erststudium pro Jahr nur 6.000 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Fallen höhere Studienkosten an, müssen diese selbst geschultert werden. Studenten sollten deshalb am besten grundsätzlich ihre Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Werbungskosten Unter Werbungskosten fallen alle Ausgaben, die für ein Studium oder eine Ausblidung aufgewendet werden oder durch eine beruflichen Tätigkeit entstehen. voll von der Steuer absetzbar Verlustvortrag möglich können auch ohne Einkommen genutzt werden Sonderaugaben Als Sonderausgaben werden Aufwendungen bezeichnet, die zur privaten Lebensführung zählen (z.B. Versicherungen und Altersvorsorge). Ein Erststudium zählt kurioserweise auch zur privaten Lebensführung. bis max. 6.000 Euro pro Jahr absetzbar kein Verlustvortrag möglich können nur genutzt werden, wenn Steuern gezahlt werden Hier kostenlos registrieren und Steuererklärung erstellen. Erststudium als Werbungskosten absetzen Während Studenten im Zweitstudium (z.B. Master) ohne Weiteres ihre studienbedingten Ausgaben als Werbungskosten geltend machen und damit ggf. auch von einem Verlustvortrag profitieren können, ist dies für Studenten im Erststudium (z.B. Bachelor) laut aktuellem Steuerecht nicht möglich. Ein Erststudium zählt zur "privaten Lebensführung" und kann deshalb nur im Rahmen von Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Diese steuerliche Ungleichbehandlung von Studenten in Erst- und Zweitausbildung hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits 2014 als verfassungswidrig eingestuft. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss nun als höchste Instanz entscheiden, ob auch Bachelorstudenten ihre Studienkosten als Werbungskosten geltend machen können. Bis ein Urteil gefällt ist, empfiehlt es sich für Bachelorstudenten, auf die Anerkennung ihrer Studienkosten als Werbungskosten zu bestehen. Akzeptiert das Finanzamt keine Werbungskosten für die Erstausbildung und lehnt bspw. einen Verlustvortrag ab, ist ein Einspruch mit Verweis auf die Entscheidung des BFH sowie die aktuell anhängigen Verfahren am BVerfG hilfreich. Die Nichtanerkennung von Ausgaben für ein Erststudium als Werbungskosten ist laut BFH verfassungswidrig. Das BVerfG wird vermutlich die aktuellen rechtlichen Regelungen im Sinne der Studenten kippen. Mit Verweis auf die laufenden Verfahren vor dem BVerfG können Bachelorstudenten auf die Annerkennung von Werbungskosten bestehen. Erkennt das Finanzamt keine Werbungskosten an, sollte Einspruch eingelegt werden ( > hier mehr Infos zum Einspruch und ein Muster-Einspruchsformular). Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid mit Verweis auf das Urteil des BFH sowie das Verfahren am BVerfG, wie es StudentenSteuererklärung.de empfiehlt, hat bei mir genügt, um meine Ausgaben für den Bachelor als Werbungskosten geltend zu machen. Bei meiner Freundin hat das Finanzamt den Einspruch nicht sofort akzeptiert. Der Steuerbescheid wurde aber bis zur Gerichtsentscheidung als vorläufig eingestuft. Damit sollte auch bei ihr ein Verlustvortrag für die Bachelor-Kosten möglich werden. Luna V. (Uni Freiburg) Hier kostenlos registrieren und Steuererklärung erstellen. Unternehmen Steuererklärung für Arbeitnehmer Preise und Bezahlung Über uns Presse Erfahrungen Sicherheit Impressum Datenschutz AGB Steuererklärung Steuererstattung Steuererklärung 2017 online Steuererklärung 2016 online Steuererklärung 2015 online Steuererklärung 2014 online Steuererklärung 2013 online Steuererklärung 2012 online Steuerformulare ELSTER Steuerklassen Steuernummer und Steuer-Id Informationen Verlustvortrag Werbungskosten Sonderausgaben Auslandssemester Verpflegungsmehraufwand Miete und Nebenkosten Doppelte Haushaltsführung BAFöG Versicherungen Hilfe & Support Kontakt [email protected] © 2015-2018 studentensteuererklaerung.de Wir haben unsere Datenschutzerklärung aktualisiert und erweitert welche Rechte und Auswahloptionen du hast und wie wir deinen Daten verarbeiten. Bitte bestätige, dass du diese gelesen hast und zustimmst.